+ COVID-19 Information +

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassen wurde (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV) ist mit 30. April 2023 außer Kraft getreten.

 

Diese Verordnung war auch Grundlage für die Maskenpflicht in Pflegeheimen.

Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19

  • Betreten Sie das Marienheim nicht, wenn Sie mutmaßlich oder nachgewiesener Maßen an COVID-19 erkrankt sind.

  • Im Marienheim kann nach wie vor eine FFP2-Maske getragen werden, wenn Ihnen dies zum Selbstschutz und/oder zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Geistlichen Schwestern angebracht erscheint.

  • Für allgemeine, nicht personenbezogene Auskünfte zur COVID-19-Lage im Marienheim wenden Sie sich bitte an die Pforte oder an einen der Pflegestützpunkte.

  • Wenn Sie eine positiv auf das Coronavirus getestete Person besuchen möchten, bitten wir Sie zur Minimierung des Risikos einer Infektionsübertragung geeignete Schutzkleidung (FFP2-Maske, Einmalschürze, Einmalhandschuhe) zu tragen. Diese erhalten Sie bei Bedarf am zuständigen Pflegestützpunkt.

  • Wir ersuchen Sie höflich die im Marienheim geltenden Hygieneempfehlungen (Hände desinfizieren, Händeschütteln vermeiden, Hygiene beim Husten & Niesen etc.) einzuhalten.

  • Planen Sie Ihren Besuch nach Möglichkeit für die Zeit zwischen 11:00 und 18:00 Uhr ein.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

AKHM Ing. Josef Kreimer, Einrichtungs- und Heimleitung

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X